Impressum

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Verantwortlich
Oskar Herzel
Jörg Herzel
P.O.Box 100773
75107 Pforzheim

Kontakt
Telefon: 07231 979790
Telefax: 07231 979791
E-Mail: Oskar.Herzel@t-online.de

Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Mannheim
Registernummer: HRB 5008290

Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-ID: DE 811 40 24 36

Verkauf nicht an PRIVAT
Allgemeine Geschäftsbedingungen
a)Bis zur Erfüllung aller(auch Saldo-)Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen,werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach seiner Wahl friegeben werden,soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig mehr als 25% übersteigt.

b)Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.Das Eigentum geht auf den Käufer erst über,wenn er seine gesamten-also auch erst künftig entstehenden- Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat.

Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für uns bestimmte, von unserem Kundenbezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum gegebenenfalls als Sicherung für unsere Saldoforderung.Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einlösung als Tilgung.Ist vereinbart, dass die Finanzierung im Wechsel-Scheckverfahrenerfolgt, so tritt der Eigentumsübergang and den vorgenanntenFällen erst bei endgültiger Einlösung des oder der Wechsel ein.

c)Be-und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumerwerbs nach §950 BGB , ohne uns zu verpflichten.Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware.

d)Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen,uns nicht gehörenden Waren durch unsere Kunden steht uns das Eigentuman der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes derverarbeiteten Vorbehaltsware zum Anschaffungswert anderen verarbeitetetn Waren.Für die neue Sahce gilt sonst das Gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt die daraus für den Käufer entstehenden Forderungen an uns abgetreten.Dise Abtretung gilt auch dann,wenn die Vorbehaltsware vorher durch unserenKäufer be-oder verabreitet worden ist oder wenn sie anmehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderungdient zu unserer Sicherheit in Höhe des Fakturebwertes der jeweisl veräußerten Ware.

Falls die Ware von unserem Käufer zusammen mit anderen,unsnicht gehörenden Waren,sie es ohne,sei es nach Be-oder Verarbeitung,weiter veräußertwird,giltdie Abtretung nur in Höhedes beteiligten Warenwertes nach unserer Faktura.

e)Der Käufer ist berechtig, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.Wir ermächtigen unseren Käufer widerruflich, die an uns abgetretene Forderung für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung bestehet im Falle eines Forderungsverkaufs, insbesondere wenn diese zur Sicherung weiteren Kredites dient, nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung. Auf Aufforderung von uns hin wird der Käufer die Abtretung jedoch offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

f)Der Käufer ist verpfglichtet,die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Feuer und Wasserschäden,sowie gegen Diebstahl und Einbruch zu verichern.Im Schadensfalle entstehende Versicherungsansprüche sind bereits jetzt an uns abgetreten.Die Abtretung wird angenommen.

g)Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

h)Bei vetragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug-sind wir berechtigt,die Vorbehaltsware auf Kosten der Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegennnn Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie ind er Pfändung der Vorbehaltsware durch den verkäufer liegt-soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet-kein Rücktritt vom Vertrag.

Aufrechnung
Der Kunde hat nur dann ein Aufrechnungsrecht, wenn die Gegenansprüche an uns, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

Erfüllungsort,Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis - auch für Wechsel-und scheckschaden-ist bei Vollkaufleuten Pforzheim oder nach unserer Wahl auch Sitz des Kunden.

Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschen Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein,wird der übrige Inhalt der Bedingungen davon nicht berührt.

 

 
Pforzheim 29.Juli 2012
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